Lollarer Stadtparlament beschäftigt sich mit künftiger Entwicklung der Fläche
Die CDU-Fraktion in Lollar meldet einen „schweren Rechtsverstoß“ des Magistrats beim Baugebiet „Hainstadt“ an.
Lollar – Sie liegt gänzlich abseits und steht dennoch seit etlichen Jahren in den Schlagzeilen: die Grünfläche am nördlichen Ortsrand von Salzböden – Gemarkung „Hainstadt“. Von der Talstraße fährt man den Steinkauter Weg hoch bis dorthin. Ein überschaubares Baugebiet könnte hier entwickelt werden. Die Politik beschäftigte bisher die Frage des künftigen Baulandentwicklers: Stadt Lollar oder Gesellschaft für Baulandentwicklung Inikom. Man einigte sich im Sommer 2025 auf Inikom. Ein Experiment des Bundes sorgte nun auf der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung für zusätzliche Verwirrung im ohnehin vor sich hinsiechenden Verfahren. Es gab diesbezüglich sogar zwei Sitzungsunterbrechungen.
Auswirkungen durch „Bau-Turbo“
Damit das Planen und Genehmigen von Bauvorhaben in Deutschland zügiger vorankommt, hatte das Bundes-Bauministerium zum 1. November 2025 den „Bau-Turbo“ als Sonderregelung und neuen Paragrafen ins Baugesetzbuch aufgenommen. Folglich kann eine Kommune ohne vorhandenen Bebauungsplan oder Änderung eines bestehenden nachverdichten, aufstocken, erweitern und umnutzen lassen sowie Bauanträge im Außenbereich genehmigen.
Ein Bauherr in Salzböden hatte die neue Regel spontan für sich entdeckt und den Antrag für ein zweistöckiges Gebäude mit Garage auf seinem Privatgrundstück vorgelegt. Noch gibt es für die „Hainstadt“ aber nicht einmal den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan, nur eine Absicht, eben dies zu tun.
Die Vorlage aus der Stadtverwaltung lehnte den Bau des Wohnhauses ab. Die Stadt Lollar hatte mit Inikom im Sommer 2025 einen städtebaulichen Vertrag abgeschlossen, jener möge als ersten Schritt die Grundstücke ankaufen. Dr. Jens-Christian Kraft (CDU) stimmte der Vorlage zu. Norman Speier (SPD) stellte den Antrag, kurzfristig eine Sondersitzung des Bauausschusses zusammen mit dem Ortsbeirat einzuberufen. Dann sollte der Bauausschuss abschließend beraten.
„Das Grundstück gehört dem Bauherrn. Wir verwehren dem, dort zu bauen.“ Jannis Gigler (CDU) argumentierte, dass Firsthöhe und Traufhöhe des Bauantrags höher seien als die bestehende Bebauung. Solche Details griffen dem künftigen Bebauungsplan vor. Würde man jetzt zustimmen, könnten weitere Bauherren davon profitieren.
An Bauausschuss verwiesen
Johannes Maykemper (FDP) wünschte angesichts von sehr vielen Unklarheiten den Verweis in den Bauausschuss. Michelle Kraft (CDU) meinte, in der Kürze der Zeit erhalte man keine neuen Erkenntnisse. Schriftführer Dieter Jünger (Stadtverwaltung) informierte, gemäß Hessischer Gemeindeordnung könne die Stadtverordnetenversammlung das Thema zum Beschluss an den Bauausschuss verweisen. Mehrheitlich wurde das so beschlossen, die CDU stimmte dagegen.
Jens-Christian Kraft verlas noch ein Schreiben der CDU-Fraktion an den Magistrat der Stadt Lollar und die Kommunalaufsicht des Landkreises Gießen. Darin wird „ein schwerer Rechtsverstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht des Magistrats“ gemäß Paragraf 24 der Hessischen Gemeindeordnung festgestellt. Vertrauliche Informationen aus einer nicht-öffentlichen Magistratssitzung habe ein unbekanntes Mitglied dieses Gremiums unbefugterweise nach außen weitergereicht. Dabei geht es um das Baugebiet „Hainstadt“. Die CDU erwartet, dass der Bürgermeister den nach ihrer Ansicht vorliegenden Rechtsverstoß „konsequent verfolgt“ und die Kommunalaufsicht ein Auge darauf hat.
Die Grünen hatten zudem bereits im Dezember beantragt, die Stadtverwaltung möge prüfen, inwieweit Tempo 30 in der Daubringer Straße anzuordnen wäre, sowie auf weiteren Straßen, die mutmaßlich dem Fußweg zur Schule dienten. Bürgermeister Jan-Erik Dort erklärte, die Stadt beschäftige sich gerade damit, einschließlich Abstimmungsgesprächen mit dem Landkreis als Schulträger.
Quelle: Giessener Anzeiger
Autor: Volker Heller
Bild: Idylle pur, aber dennoch ein Zankapfel: die „Hainstadt“. © Volker Heller